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Kündigung der Hausratversicherung

Bei der Kündigung der Hausratversicherung gilt es Einiges zu beachten, besonders bei dem Kündigungsgrund Prämienerhöhung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. So zählt dabei das Jahr des Abschlusses der Versicherung so wie auch die jeweilige Erhöhung und der Zeitraum, in dem die Erhöhung von statten gegangen ist. Kündigt man im Schadensfall, so besteht sowohl für Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung der Hausratversicherung mit einer festgelegten Frist von 4 nach eingetretenem Schadenfall bzw. der Meldung dessen an die Versicherungsgesellschaft.

Da aber der Versicherer bis zum Ablauf des angebrochenen Versicherungsjahres Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie hat, sollte man trotzdem erst zum Jahresende den geschlossenen Vertrag beenden um eine Doppelzahlung zu vermeiden. Das Versicherungsjahr entspricht meist nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt jeweils am im Vertrag festgelegten Datum. Auch die in der Police festgelegte Vertragslänge sollte beachtet werden, die Kündigung der Hausratversicherung ist jeweils zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich, geschieht dies nicht, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Eine fristgemäße, ordentliche Kündigung sollte zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen, wobei eine 3monatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Die Kündigung der Hausratversicherung sollte schriftlich niedergelegt, und als Einschreiben per Post oder auch wahlweise als Fax erfolgen.