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Hausratversicherung Wasserschaden
Wird bei der Hausratversicherung Wasserschaden übernommen?
Wasserschäden durch Leitungswasser sind im Versicherungsumfang enthalten. Anders verhält es sich, wenn der Versicherte grob fahrlässig handelt, so fällt ein Wasserschaden durch nicht geschlossene Außenwasserhähne und daran angeschlossene wasserführende Rohre bei bestehendem Frost aus dem Zuständigkeitsbereich des Versicherers.
Tritt allgemein ein Wasserschaden auf, kommt es unter Umständen auch auf den Verursacher dieses Schadens an, denn ist das nicht der Versicherungsnehmer selbst, sonder er nur der Leidtragende, greift im Zweifelsfall die Hausratversicherung des Verursachers, wenn der Wasserschaden in seinem Geltungsbereich und durch sein Verursachen entstanden ist, aber jemand anderes Hausrat dadurch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Anders sieht die Sachlage bei Schäden am Hausrat durch äußere Umstände aus. Die Hausratversicherung, Wasserschaden betreffend, springt nicht ein, wenn durch höhere Gewalt Schaden am Gebäude entsteht, dort Wasser herein läuft oder es hineinregnet, in diesem Fall greift allerdings die Gebäudeversicherung.
Allerdings wird bei der Hausratversicherung Wasserschaden übernommen, der durch nicht selbst verschuldetes Verhalten ausgelöst wurde, wie zum Beispiel aus Waschmaschinen bestimmungswidrig austretendes Wasser durch einen Defekt, wobei der Standort des Gerätes für die Versicherung irrelevant ist. Man sollte sich mit der Mitteilung an die Hausratversicherung, Wasserschaden betreffend, möglichst beeilen, um eine Vergrößerung des Schadens nach Entdeckung so gering wie möglich zu halten.
